Das KFZ Kündigungsschreiben – die Versicherung kündigen

Die Kündigung eines Vertrages ist ein wichtiger rechtlicher Schritt. Nur zu leicht kann es passieren, dass man beim KFZ Kündigungsschreiben eine wichtige Information vergisst. Die Folge davon ist, dass die Kündigung nicht bearbeitet werden kann und man weiter bei seiner Versicherung bleiben muss. Und das kann teuer werden, wenn man eigentlich vorhatte, mit dem KFZ Kündigungsschreiben zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.

Besser ist es deshalb, auf Nummer sicher zu gehen und sich vorher darüber zu informieren, was ein KFZ Kündigungsschreiben enthalten muss. Neben der Adresse des Empfängers gehört zum Beispiel die eigene Adresse dazu. Das ist wichtig, damit die Kündigung bestätigt werden kann. Im Briefkopf sollte sich auch das Datum des Schreibens befinden – es muss eine Kündigungsfrist von vier Wochen eingehalten werden, sodass man das KFZ Kündigungsschreiben spätestens zum 30. November abschicken sollte. Damit das Schreiben dem Versicherungsvertrag zugeordnet werden kann, dürfen die Policenummer, der Versicherungsnehmer und das versicherte Fahrzeug mit Typ und amtlichem Kennzeichen nicht fehlen. Im darauf folgenden Anschreiben reicht es zu erwähnen, dass man die Versicherung fristgerecht zum 31. Dezember kündigt. Es kann beim KFZ Kündigungsschreiben darüber hinaus nicht schaden, zu bitten, von Rückwerbeversuchen abzusehen. Zahlte man seine Versicherungsbeiträge bisher über das Lastschriftverfahren, sollte man in der Kündigung dem Einzug des Geldes widersprechen. Neben der Bitte um Bestätigung der Kündigung fehlt dann nur noch die handschriftliche Unterschrift. Auf den Briefumschlag gehört eine Briefmarke mit 55 Cent. Wenn das Kündigungsschreiben dann noch rechtzeitig abgeschickt wird, ist die Kündigung schon so gut wie erledigt.

Sehen Sie sich jetzt ein Beispiel für ein KFZ Kündigungsschreiben an. So können Sie Ihre Versicherung fehlerfrei und rechtlich sicher einfach kündigen.