KFZ Stichtag beachten für eine ordentliche Kündigung

Während die meisten Versicherungen eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Ende einer Versicherungsperiode vorsehen, ist es bei der Kfz-Versicherung lediglich ein Monat. Damit bildet die Kfz-Versicherung eine Ausnahme von der allgemeinen Verfahrensweise im Versicherungsbereich. Mit dem Ende eines Kalenderjahres ist bei den meisten Verträgen der Kfz-Versicherungen der Ablauf eines Versicherungsjahres verbunden. Soweit ein Versicherter nicht von seinem Kündigungsrecht Gebrauch macht, verlängert sich sein Vertrag stillschweigend für die Dauer eines weiteren Jahres.

Um eine ordentliche Kündigung auszusprechen, ist in der KFZ Versicherung ein Stichtag zu beachten. Dieser Termin ist der 30. November. Wenn die Kündigung der Autoversicherung zum Stichtag beim Versicherer nicht schriftlich vorliegt, bleibt der Vertrag für ein weiteres Jahr bestehen. Wird die Kündigung vom Versicherer akzeptiert, kann zum 1. Januar des Folgejahres eine neue Kfz-Versicherung beginnen. Auch wenn für das mögliche Kündigen der Autoversicherung der Stichtag noch nicht unmittelbar bevorstehen sollte, lohnt sich der Vergleich der Angebote mit dem KFZ Versicherungsvergleich.

Das rechtzeitige Vergleichen kann letztendlich auch dazu führen, dass der wichtigste Termin des Jahres (30.11.) für das fristgerechte Kündigen der Kfz-Versicherung nicht vergessen wird. Da der Stichtag nur für den Fall einer ordentlichen Kündigung vorgesehen ist, bleibt als alternative Möglichkeit einer Vertragsbeendigung nur noch die außerordentliche Kündigung. Hier ist unter Umständen ein Sofortkündigungsrecht möglich. Dieses Recht kann unter anderem nach einem Schadensfall oder nach einer Beitragserhöhung wahrgenommen werden. Eine Kündigungsfrist von einem Monat muss allerdings eingehalten werden.

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