Es gibt unterschiedliche Beweggründe seine Kfz-Versicherung zu kündigen. Wenn Sie das Autofahren aufgeben, melden Sie Ihr Fahrzeug ab und informieren Ihre Kfz-Versicherung. Ihr Guthaben wird Ihnen dann erstattet.
Kaufen Sie sich einen anderen Wagen, melden den alten ab und bleiben bei Ihrer Versicherung, so geben sie ihr im Vorfeld bescheid. Die neuen Beiträge werden dann unter Berücksichtigung der alten errechnet. Wenn Sie die Versicherung wechseln möchten, endet die Versicherung mit der Abmeldung des Autos automatisch. Für das neue Fahrzeug können Sie sich die Versicherung dann aussuchen.
Wenn Sie eine andere Versicherung abschließen möchten, ist das nicht so ohne Weiteres möglich. Kündigen können Sie normalerweise bis Ende November. Andernfalls wird der Vertrag automatisch um ein Jahr verlängert. Der neue Vertrag gilt dann in der Regel ab dem Ersten des Folgejahres. Wenn Sie sich jedoch nicht sicher sind, wann Ihr Vertrag abläuft, können Sie das im Versicherungsschein nachsehen.
Andere Konditionen gelten im Schadensfall oder nach einer Beitragserhöhung. Nach einer Erhöhung der Beiträge, einer Änderung der Vertragsbedingungen oder Typklasse haben Sie einen Monat, um die Versicherung zu kündigen. Sie können dann auch rückwirkend kündigen, also zu dem Datum, an dem die Erhöhung oder Änderung wirksam wurde.
Nach einem Schadensfall haben Sie – aber auch der Versicherer – das Recht, die Versicherung innerhalb eines Monats zu kündigen. Kündigen Sie, müssen Sie die Jahresprämie zahlen, haben aber keinen Versicherungsschutz mehr. Direkt nach einem Schadensfall zu kündigen ist also nicht ratsam. Wenn der Versicherer kündigt, so haben Sie Anspruch auf eine anteilige Rückzahlung der Jahresprämie.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Wenn Sie sicher sind, dass der Brief noch bis zum 30. November bei Ihrem Versicherer eingeht, können Sie ihn ganz normal schicken und um Kündigungsbestätigung bitten. Wird die Zeit eng oder erhalten Sie keine Antwort, gehen Sie lieber per Einschreiben mit Rückschein auf Nummer Sicher. Was unbedingt im Kündigungsschreiben erwähnt werden sollte, sind das amtliche Kennzeichen und die Versicherungsnummer.
Vorsicht jedoch, wenn Ihr Vertrag noch nicht einmal ein Jahr läuft. Denn dann hat der Versicherer die Möglichkeit, den Vertrag als Kurztarif zu betiteln und dann wesentlich teurer abzurechnen.