Kfz Versicherung Teilkasko

Eine Teilkasko Versicherung ist freiwillig und ergänzt die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht Versicherung. Die Beiträge sind abhängig von der Beschaffenheit des Fahrzeugs, der Selbstbeteiligung im Schadensfall (meist 150, 200 oder 500 Euro) und der Einordnung in die jeweilige Regional- und Typklasse. Einige Autoversicherungen verzichten auf den Selbstbeteiligungsanteil, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden in einer von der Versicherung empfohlenen Werkstatt reparieren lässt. Falls der Fahrer das Fahrzeug selten nutzt oder eine Garage besitzt, können sich Beitragsnachlässe ergeben. Diesbezüglich weitere relevante Faktoren sind das Alter und die Fahrpraxis des Fahrzeughalters sowie die jährliche Kilometerleistung. Im Gegensatz zur Vollkasko Versicherung besteht bei einer Teilkasko Versicherung kein Schadensfreiheitsrabatt. Die Leistungen einer Teilkasko Versicherung sind in der Vollkasko Versicherung automatisch mit eingeschlossen.

Die Teilkasko Versicherung deckt folgende Fälle ab: Brand oder Explosion, Raub, Einbruch, Schäden durch klimatische Bedingungen (Sturm, Hagel, Blitzeinschlag, Überflutung), Haarwildschäden, Marderbisse ohne Folgeschäden, Glasbruch und Schmorschäden. Bei Beschädigung durch Unwetter ist eine Bestätigung durch das Wetteramt vonnöten. Einige Versicherungsgesellschaften haben auch Ergänzungen im Bereich der Tierschäden eingeführt. Die Leistung der Teilkaskoversicherung erstreckt sich in der Regel über die Abschleppgebühren, Kosten für Sachverständige, Neupreisersatz in den ersten beiden Jahren nach Kauf eines Neuwagens und den Ersatz bis zum Wiederbeschaffungswert bei Verlust, Diebstahl oder Demolierung.