Kfz Versicherung Vollkasko

Eine Vollkaskoversicherung stellt eine freiwillige Zusatzversicherung zur gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge dar. Die ebenfalls nicht rechtlich verbindliche Teilkaskoversicherung wird dadurch abgedeckt. Die Vollkaskoversicherung kommt für Schäden durch Vandalismus oder Unfälle auf (Selbstverschulden, nicht zu ermittelnder, haftungsunfähiger oder zahlungsunfähiger Unfallverursacher). Jedoch sind die Prämien bei dieser Versicherung vom Schadensfreiheitsrabatt des Fahrzeugbesitzers abhängig, das heißt, die zu zahlenden Beiträge fallen umso geringer aus, je mehr Jahre unfallfrei gefahren wurde. Andere Faktoren, die die Beitragshöhe beeinflussen, sind die Höhe der Selbstbeteiligung (meist 50, 300, 500 oder 1000 Euro) und die Einstufung in die jeweiligen Typen- und Regionalklassen. Wer einen hohen Schadensfreiheitsrabatt hat, sollte sich überlegen, anstatt einer Teilkaskoversicherung eine Vollkaskoversicherung abzuschließen, da diese durch die Rabattberücksichtigung günstiger ausfallen könnte. Die Vollkaskoversicherung greift nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Für den Versicherten ergeben sich auch Pflichten: das Fahrzeug muss gesetzmäßig bedient werden, unberechtigter Gebrauch sollte verhindert werden und es muss unter allen Umständen eine gültige Fahrerlaubnis des Fahrzeughalters vorliegen. Im Schadensfall ist der Versicherte dazu angehalten, nach Möglichkeit Schadensbegrenzung zu betreiben, zur Aufklärung des Unfallhergangs beizutragen und den Schaden innerhalb einer Woche der Versicherung zu melden. Falls der Versicherte diesen Auflagen nicht nachkommen sollte, kann das zu einer Ablehnung der Schadensübernahme und zur Kündigung der Versicherungspolice führen.